Strenge Anforderungen für die garantierte Sicherheit der Nutzer

Die Sicherheit von Spiel- oder Freizeitsportplätzen unterliegt gesetzlichen Bestimmungen, die für die Planer, Hersteller, Installateure und Betreiber dieser Freizeitanlagen bindend sind.
Für die Geräte, Anlagen, Böden und Wartung der öffentlichen Spielplätze gelten europäische Normen und nationale Erlässe.

Proludic legt einen besonderen Wert auf die Sicherheit seiner Geräte und seiner Spiel- und Freizeitsportplätze. Deshalb werden die normativen Anforderungen an Design, Herstellung, Gestaltung, Installation und Instandhaltung intern perfekt beherrscht.

  • Alle Geräte von Proludic erfüllen die Sicherheitsanforderungen gemäß Erlass Nr. 94-699 vom 10. August 1994 sowie die Normen EN 1176 (für Spielgeräte) und EN 15312 (für Sportgeräte).
  • Alle öffentlichen Spiel- oder Sportplätze von Proludic erfüllen die Sicherheitsanforderungen gemäß Erlass Nr. 96-1136 vom 18. Dezember 1996 sowie die Normen EN 1177 und EN 1176-7.

Von unabhängigen Prüforganisationen getestete Geräte

Um seinen Kunden eine vollkommene Sicherheit und Zuverlässigkeit der Geräte zu bieten, werden alle Spielgeräte von Proludic von einer Prüfstelle, dem TÜV, kontrolliert und getestet, die ein Zertifikat über die Einhaltung der europäischen Normen dieser Geräte ausstellt.
Proludic stellt seinen Kunden diese Prüfzertifikate bereit.